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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Planetenraum GmbH

(Stand: 01. August 2016)

§1 Geltung der Bedingungen

 

§1.1 Geltungsbereich

Die nachfolgend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Leistungserbringungen, Angebote und Rechnungen der Firma Planetenraum GmbH (im Folgenden: Planetenraum) und werden bei einem Vertragsschluss zwischen Planetenraum und dem Kunden Vertragsbestandteil.

 

§1.1 Einzelvertragliche Änderungen gegenüber den AGB

Andere Bestimmungen und insbesondere Gegenbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Planetenraum zur Wirksamkeit, andernfalls wird diesen widersprochen. Für mündliche Nebenabsprachen ist eine schriftliche Bestätigung zur Wirksamkeit notwendig. Eine eMail gilt hierbei als Schriftform. Sofern zusätzliche Bedingungen vereinbart wurden, haben diese Vorrang vor den nachfolgend genannten Bedingungen, die restlichen Bedingungen bleiben weiterhin wirksam.

 

§1.2 Folgewirksamkeit

Für nachfolgende Geschäftsbeziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Bedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss mit einbezogen wurden.

 

§1.3 Änderungen der AGB

Planetenraum kann Änderungen an diesen AGB vornehmen, die für alle zukünftig geschlossenen Verträge gelten. Für laufende Dauerverträge – wie etwa Wartungs- und Support-Verträge – werden die geänderten AGB ebenfalls übernommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Änderungsinformation schriftlich widerspricht.

 

§1.4 Veröffentlichung und Gültigkeit

Die jeweils aktuellen AGB kann der Kunde im Internet auf der Website von Planetenraum (www.planetenraum.de) einsehen. Zudem kann der Kunde jederzeit eine Kopie der gültigen AGB anfordern oder diese vor Ort bei Planetenraum einsehen. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Vertrags der von den AGB abgedeckt wird, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von dem Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die AGB als gültigen Vertragsbestandteil an.

 

 

§2 Leistungserbringung

 

§2.1 Leistungsumfang

Die von Planetenraum zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Sofern zu dem Angebot vorhanden, ergeben sich die zu erbringenden Leistungen aus einem Pflichtenheft, welches zur Wirksamkeit von beiden Parteien vor Vertragsabschluss akzeptiert werden muss. Ein nach Vertragsabschluss erstelltes Pflichtenheft ist ungültig, sofern Planetenraum diesem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Stellt sich erst nach Vertragsabschluss heraus, dass die Leistungsdefinition unvollständig, fehlerhaft oder technisch nicht ausführbar ist, so wird Planetenraum dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. In diesem Fall ist die Überarbeitung der Leistungsdefinition notwendig, die der Kunde mit Unterstützung von Planetenraum in angemessener Frist zu erbringen hat.

 

§2.2 Änderungen

Planetenraum ist berechtigt bei den zu erbringenden Leistungen Änderungen vorzunehmen oder diese neu zu definieren, wenn sich hieraus keine Nachteile für den Kunden ergeben. Dies kann insbesondere durch technische Gegebenheiten notwendig werden, die sich erst bei Umsetzung der Leistung ergeben.

 

§2.3 Zusätzliche Leistungen und Leistungserweiterungen im Kundenauftrag

Erhält Planetenraum zu einem bestehenden Auftrag zusätzliche Änderungs- oder Erweiterungsaufträge, so werden die hierzu erbrachten Leistungen als eigener Auftrag angesehen der – sofern nicht explizit anders vereinbart – ausschließlich unseren AGB unterliegt. Insbesondere Lieferfristen oder andere Pflichten aus dem Hauptauftrag gelten nicht für die Zusatzaufträge. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach unseren zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarifbedingungen oder explizit im Zusatzauftrag zu nennenden Konditionen.

 

§2.4 Freiwillige zusätzliche Leistungen und Leistungserweiterungen (Goodwill-Dienstleistungen)

Soweit Planetenraum zu den laut §2.1 vereinbarten Leistungen zusätzliche Dienstleistungen oder Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Leistungsdefinition erbringt, gelten diese in jeder Hinsicht als unverbindlich. Auf diese Leistungen hat der Kunde keinen Anspruch und kann auch keinen Schadensersatz geltend machen. Dies gilt auch für bereits gelieferte und durch den Kunden genutzte zusätzliche Leistungen. Ferner ist Planetenraum berechtigt, diese Leistungen jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen oder rückgängig zu machen.

 

§2.5 Qualität der Leistungserbringung

Planetenraum wird die Leistungen fachkundig ausführen oder wahlweise durch von Planetenraum auf eigene Rechnung beauftragte Dienstleister erledigen lassen, welche einen gleichwertigen Qualitätsstand gewährleisten.

 

§2.6 Software

Ist im Leistungsumfang des Vertrags Software enthalten, so gilt für die Überlassung dieser Software ein ergänzender Lizenzvertrag der Bestandteil des Gesamtvertrags ist. Die Bedingungen des Lizenzvertrags sind in §3 definiert.

 

§2.7 Technische Infrastruktur / Plattform-Dienste / Web-Dienste

Sofern es sich bei den zu erbringenden Leistungen um fortwährende Dienstleistungen oder um die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur handelt, so sind zeitweilige Störungen auf Grund von technischen Gegebenheiten oder aus Gründen von höherer Gewalt einschließlich Stromausfall, Ausfall von Kommunikationsnetzen Dritter nicht von Planetenraum zu vertreten. Ferner kann es technisch notwendig sein, die Infrastruktur regelmäßig aus Wartungs- oder Reparaturgründen vorübergehend abzuschalten. Sofern der Ausfall länger dauert oder zu einer Zeit stattfindet, die für den Kunden offensichtlich zu Problemen führt oder der Kunde entsprechende Zeiträume genannt hat, in denen das System bereitstehen soll, wird Planetenraum den Kunden unverzüglich über den Ausfall informieren und sich um Alternativlösungen bemühen. Sofern der Ausfall der Leistungen von Planetenraum zu vertreten ist, wird Planetenraum alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen schnellstmöglich zu beseitigen.

 

§2.8 Support- und Hotline-Leistungen

Sofern im Leistungsumfang Support- oder Hotline-Dienstleistungen vereinbart sind, wird Planetenraum hierbei für eine angemessene Erreichbarkeit sorgen. Ist keine direkte Erreichbarkeit auf telefonischem Wege möglich, so wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, sein Anliegen entweder als Fax oder eMail einzureichen und Planetenraum wird sich um eine zügige Bearbeitung bemühen. Planetenraum wird spätestens innerhalb von drei Werktagen die Anfrage des Kunden beantworten.

 

 

§3 Software

 

§3.1 Lieferung von Softwarelizenzen

Sofern es sich bei den zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise um die Bereitstellung von Software handelt und nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart wurde, so wird dem Kunden lediglich eine nicht-exklusive und nicht-übertragbare Nutzungslizenz für die genannte Software überlassen, die Software wird nicht veräußert. Für die Überlassung von Software gelten die nachfolgenden Bedingungen, die einen eigenen Lizenzvertrag bilden der Bestandteil des Gesamtvertrags sein kann. Planetenraum ist hierbei Lizenzgeber, der Kunde Lizenznehmer.

 

§3.2 Bereitstellung des Lizenzmaterials

Neben der Lizenznummer wird dem Kunden eine Kopie der Software oder eines geeigneten Installationsprogramms der Software als Objektprogramm auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern überlassen oder mittels eines digitalen Übertragungsweges (beispielsweise als Download von unserer Website) bereitgestellt. Dokumentationsunterlagen zur Software können vom Kunden im Internet abgerufen werden oder wahlweise als Kopie in maschinenlesbarer Form beiliegen. Die Dokumentation muss zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht vollständig sein, sofern eine stetige Aktualisierung und Fortschreibung durch Planetenraum sichergestellt ist. Funktionen der Software, die direkt in der Software erklärt werden, bedürfen keiner Beschreibung in der Dokumentation. Lizenznummer, Programm und Dokumentation werden als Lizenzunterlagen bezeichnet. Soweit zum Programm Datenbestände (Dateien, Datenbankmaterial) gehören, sind sie Teil des Lizenzmaterials. Zum Lizenzmaterial gehören auch Neuauflagen oder Ergänzungen des Lizenzmaterials, die Planetenraum dem Kunden während der Dauer des Vertrags überlässt.

 

§3.3 Dauer und Umfang der Nutzung

Sofern nicht anders angegeben, hat der Kunde das Recht das überlassene Programm ohne zeitliche Beschränkung auf einer Datenverarbeitungseinheit (nachfolgend: Computer) zu nutzen, die ihm unmittelbar gehört. Der Kunde darf den zur Nutzung des Programms verwendeten Computer wechseln, wenn er zuvor das Programm vom ursprünglichen Computer vollständig entfernt hat oder diesen fachkundig vernichten lässt. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass er das überlassene Programm vor Übergabe der Computer an Dritte (beispielsweise Leasing-Rückgabe, Ende der Vermietung) vollständig von den entsprechenden Computern entfernt. Gleiches gilt, wenn der Kunde seine Computer entsorgt, veräußert oder anderweitig dauerhaft oder zeitweise aus seinem Besitz gibt.

 

§3.4 Aktualisierungen und Neuerungen

Zu dem Lizenzvertrag kann der Kunde einen Servicevertrag abschließen, der ihm Zugriff auf Aktualisierungen des Lizenzmaterials gewährt. Verfügt der Kunde über keinen solchen Zusatzvertrag oder kündigt diesen, hat er keinen Anspruch mehr auf Aktualisierungen.

 

§3.5 Nutzung

„Nutzen“ im Sinne dieses Vertrags ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programme zum Zwecke ihrer Ausführung oder der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände auf den bezeichneten Computern. Für Geräte, die an den Computer angeschlossen sind (z.B. Ein- und Ausgabegeräte), ist die Berechtigung zur Nutzung auf die Speicherung und Anzeige beschränkt. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen Programme. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört auch die Herstellung von Sicherungskopien des überlassenen Programms und der darin enthaltenen Datenbestände.

 

§3.6 Nutzungsrechte der Dokumentation

Sofern die Dokumentationsunterlagen auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern überlassen werden oder durch digitale Distribution im Internet bereitgestellt werden, so gilt §3.5 auch für diese.

 

§3.7 Nutzung durch Dritte

Die Nutzung der/des Programme/s darf nur von Mitarbeitern des Kunden erfolgen. Hierzu gehört die Sicherung gegen Diebstahl und Hacking über geeignete Maßnahmen sowie die vollständige Bereinigung der Software von zeitweise angemieteten oder geleasten Computern vor der Rückgabe. Der Kunde kann von Planetenraum haftbar gemacht werden, wenn auf Grund seines Verschuldens die Software Dritten zugänglich gemacht wird. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt das Programm Wettbewerbern von Planetenraum auch nur zeitweise zugänglich zu machen oder vorzuführen.

 

§3.8 Übertragungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte vollständig oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechend Nutzungsrechte einzuräumen.

 

§3.9 Rechtevorbehalt

Vorbehaltlich der in §3ff eingeräumten Nutzungsrechte behält der Lizenzgeber alle Rechte am Lizenzmaterial sowie an allen vom Kunden hergestellten Kopien oder Teilkopien des Lizenzmaterials, unbeschadet des Eigentums des Kunden am jeweiligen maschinenlesbaren Träger. Als maschinenlesbare Träger gelten auch Datenspeicher, die Teil einer Datenverarbeitungsanlage sind oder mit einer solchen gekoppelt oder koppelbar sind.

 

§3.10 Sorgfaltspflicht bei Kopien

Der Kunde wird über die von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien oder Teilkopien des überlassenen Lizenzmaterials Buch führen und sie an einem sicheren Ort aufbewahren sowie auf Anfrage Planetenraum hierüber Auskunft erteilen.

 

§3.11 Einsatzbedingungen

Das überlassene Programm wurde für den Einsatz auf bestimmten Computertypen und ggf. für das Zusammenwirken mit bestimmten anderen Programmen oder Ein- und Ausgabegeräten entwickelt. Das überlassene Programm ist zum Einsatz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Sprache des Programms und der Dokumentation ist Deutsch.

 

§3.12 Gewährleistung, Lieferung, sonstige Bedingungen

Jeder Lizenzvertrag umfasst ergänzend alle Bestimmungen aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil.

 

 

§4 Lieferzeiten und Abnahme

 

Sofern der Vertrag keine Lieferdauer nennt, wird Planetenraum die Arbeiten unter angemessener Ausnutzung der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen ausführen und den Kunden über das Fortschreiten der Entwicklung informieren. Ist eine Lieferzeit nicht explizit als letzte Frist gekennzeichnet, so kann der tatsächliche Zeitpunkt der Lieferung gemäß dem Auftragsvolumen angemessen abweichen. Nur wenn ein Lieferzeitpunkt ausdrücklich als letztmögliche Frist vereinbart wurde, können sich hieraus Ansprüche des Kunden auf Grund von Lieferverzug ableiten.

 

§4.1 Verschiebung der Lieferung

Verschiebt sich die Lieferung aus Gründen, die nicht von Planetenraum zu vertreten sind bzw. nicht beeinflussbar sind, so kann der Kunde hierfür keinen Ersatzansprüche geltend machen. Erteilt der Kunde nach §2.2 ergänzende Aufträge kann sich die Lieferung angemessen dem Volumen der zusätzlich beauftragten Leistungen verschieben. Fordert der Kunde ein Angebot über eine Leistungserweiterung, kann sich auf Grund der notwendigen Angebotserstellung und eventuellen Prüfung ebenfalls eine geringfügige Lieferverzögerung ergeben.

 

§4.2 Zwischenstände

Ist vereinbart, dass Zwischenstände geliefert werden (auch Meilenstein genannt), so kann Planetenraum den Kunden verpflichten, diese einzeln abzunehmen. Sofern sich aus der Abnahme der Leistung eine Verzögerung der weiteren Leistungserbringung ergibt, ist diese vom Kunden zu vertreten. Die Abnahme eines Zwischenstandes gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessen Zeit nach Bereitstellung des Zwischenstandes widerspricht. Vom Kunden festgestellte Mängel sind schriftlich aufzulisten und Planetenraum unverzüglich bekannt zu geben. Mängel, die nicht schriftlich oder nicht innerhalb einer dem Umfang der Prüfung angemessenen Zeit gerügt wurden, können später nicht mehr geltend gemacht werden.

 

§4.3 Endabnahme

Sobald die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht worden sind, wird der Kunde die gelieferten Leistungen in einer dem Volumen angemessenen Zeit abnehmen. Bereits zuvor abgenommene Zwischenstände sind dabei nicht erneut abzunehmen und verkürzen somit die für die Endabnahme anzusetzende Zeit. Der Kunde hat mitzuteilen, dass er die Endabnahme durchführt und Planetenraum diesbezüglich mit aktuellen Informationen über den Fortschritt zu informieren. Sofern der Kunde Planetenraum nicht über die Durchführung einer Endabnahme in Kenntnis setzt, gelten die erbrachten Leistungen spätestens 30 Tage nach vollständiger Lieferung als abgenommen.

 

§4.4 Lieferung von Softwarelizenzen

Nach Lieferung einer Softwarelizenz – ausgenommen individuell entwickelte Software - hat der Kunde 14 Tage nach Lieferung Zeit, die Software zu testen. Innerhalb dieser Zeit kann der Kunde die Software gegen Erstattung des Lizenzpreises zurückgeben. Die Rückgabe muss fristgerecht und in Schriftform angezeigt werden, ansonsten kann Planetenraum diese verweigern. Bei einer Rückgabe ist der Kunde zur unverzüglichen Rückgabe aller in seinem Besitz befindlichen Kopien sowie des gesamten Lizenzmaterials und bei rein elektronisch vorliegender Software zu deren endgültigen Löschung verpflichtet.

 

 

§5 Gewährleistung und Haftung

 

§5.1 Softwarefehler

Der Kunde und Planetenraum stimmen in der Erkenntnis überein, dass nach aktuellem Stand der Technik, Fehler in Hard- und Software, insbesondere in komplexen Programmabläufen, auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Planetenraum sichert daher zu, dass vom Kunden reproduzierbare Fehler in der von Planetenraum gelieferten Software innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung kostenfrei beseitigt oder durch gleich- oder höherwertige Alternativlösungen ersetzt werden. Fehler, die durch den Einsatz von Fremdsoftware in Wechselwirkung oder durch den Einsatz der Software auf ungeeigneter Hardware hervortreten, sind hiervon ausgenommen und müssen Planetenraum im Rahmen der normalen Abnahme aufgezeigt werden. Nimmt der Kunde erhebliche Änderungen an der zu Grunde liegenden Betriebsplattform vor oder ändert der Kunde die gelieferte Software ab, so ist Planetenraum komplett von der Verpflichtung zur Fehlerbeseitigung befreit.

 

§5.2 Andere Mängel

Werden Fehler und Mängel, die nicht unter §5.1 fallen vor oder innerhalb der Abnahme gemeldet, wird Planetenraum diese laut §5.3 beheben. Für Fehler und Mängel die nicht unter §5.1 fallen und die erst nach erfolgter Abnahme durch den Kunden gemeldet werden, obwohl dem Kunden die rechtzeitige Erkennung des Fehlers möglich war, ist Planetenraum nicht zur Nachbesserung verpflichtet.

 

§5.3 Nachbesserungen

Nachbesserung von Fehlern laut §5.1 und §5.2 hat Planetenraum in einem dem Schweregrad und der Komplexität des Fehlers angemessenen Zeitrahmen durchzuführen. Für jeden neu gemeldeten Fehler werden Planetenraum mindestens zwei Versuche eingeräumt, den Fehler zu beseitigen.

 

§5.4 Minderung, Wandlung

Kann Planetenraum laut §5.1, §5.2 und §5.3 einen Fehler oder Mangel nicht beheben, der maßgeblichen Einfluss auf die Nutzbarkeit der gelieferten Software, Daten oder Leistungen hat, so erhält das Kunde das Recht auf Wandlung oder Minderung.

 

§5.5 Fehler auf Grund von gelieferten Daten

Ist ein Fehler oder Mangel laut §5.1, §5.2 auf Fehler, Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten in vom Kunden gelieferten Daten oder Anforderungen zurückzuführen, so ist Planetenraum berechtigt, die zur Beseitigung des Fehlers notwendigen Arbeiten laut den aktuellen Tarifbedingungen abzurechnen.

 

§5.6 Fehlerbeschreibung

Vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Mängel sind Planetenraum schriftlich und unter Nennung der näheren Umstände des Auftretens und einer konkreten Nennung des Fehlers mitzuteilen. Ergibt sich dies nicht unmittelbar aus der Art des Fehlers ist darüber hinaus vom Kunden mitzuteilen, wie der von ihm gewünschte Sollzustand ist. Ist ein Fehler nur unter bestimmten Rahmenbedingungen reproduzierbar, so kann Planetenraum vom Kunden verlangen, diese Situation zur Überprüfung des Fehlers herbeizuführen. Kann ein Fehler nicht reproduziert werden ist Planetenraum von der Verpflichtung zur Nachbesserung befreit.

 

§5.7 Nutzbarkeit

Planetenraum sichert lediglich zu, dass die bereitgestellte Software, Daten oder Materialien für die im Vertrag angegebenen und alle sich direkt aus der Beschreibung der Software ergebenden Zwecke sinnvoll nutzbar sind. Es wird ausdrücklich nicht zugesichert, dass die gelieferten Leistungen für darüber hinaus gehende Zwecke geeignet sind.

 

§5.8 Ersatzansprüche und Haftung

Sofern Planetenraum bei der Erbringung der Leistung weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können, stehen dem Kunden keine Ersatz- und/oder Haftungsansprüche außer den in §5ff genannten Fällen zu. Planetenraum haftet in keinem Fall für den Verlust von Daten, Imageschäden, Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg oder anderen indirekte Schäde, die auf der Verwendung der von Planetenraum gelieferten Software, Daten oder Materialien ergeben. Setzt der Kunde die von Planetenraum gelieferte Software oder Daten selbst zur Erbringung von Leistungen gegenüber Dritten ein, so hält der Kunde Planetenraum in jedem Fall von Ansprüchen des Dritten frei.

 

§5.9 Begrenzung der Haftung

Die Haftung ist in jedem Fall auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal aber auf die Höhe der im Vertrag vereinbarten monetären Vergütung. Mehrere einzelne Schäden zum gleichen Vertrag werden hierbei als ein Schaden angenommen und erhöhen die Haftungssumme nicht über die genannten Begrenzungen hinaus.

 

§5.10 Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz verjähren spätestens nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

 

§6 Datenverarbeitung

 

§6.1 Datensicherung

Der Kunde hat vor und während des Einsatzes von gelieferter Software oder geliefertem Material sowie vor und nach Arbeiten die Planetenraum an seinen Computersystemen durchführt eine Datensicherung zu erstellen. Sofern der Kunde von Planetenraum bereitgestellte Software dauerhaft nutzt, sind eine tägliche Datensicherung zu erstellen und ein aktueller Virenschutz zu verwenden. Planetenraum wird seinerseits gleiche Sorgfalt für alle Daten aufbringen, die sie ihm Auftrag des Kunden zeitweise oder dauerhaft verarbeitet.

 

§6.2 Datenschutz und Vertraulichkeit

Sofern der Kunden an Planetenraum gelieferte Daten oder Informationen als vertraulich einstuft oder dies von Planetenraum auf Grund der Beschaffenheit der Daten nach billigem Ermessen erkannt werden muss, wird Planetenraum alle vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um diese Daten geheim zu halten und – sofern dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist – weder aufzuzeichnen, weiterzuverarbeiten, zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Gleiche Pflichten gelten auch umgekehrt für Daten oder Informationen, die Planetenraum dem Kunden bereitstellt.

 

§6.3 Geheimhaltung von Preisen

Der Kunden hat die Details der mit Planetenraum geschlossenen Verträge sowie der von Planetenraum erstellten Angebote geheim zu halten. Insbesondere ist eine Weitergabe dieser Daten an Wettbewerber und potentielle andere Kunden von Planetenraum untersagt.

 

 

§7 Zahlungsbedingungen

 

§7.1 Preise

Alle genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Werk.

 

§7.2 Zahlungsmodalitäten

Falls keine besonderen Bedingungen festgelegt wurden gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

-Softwarelizenzen sind direkt nach Auftragsvergabe zu entrichten

-Bei einer individuellen Softwareentwicklung wird bei einem hierfür veranschlagten Entgelt von weniger als 2.000 EUR der Betrag direkt nach Auftragsvergabe fällig, bei höheren Entgelten werden 50% nach Auftragsvergabe und 50% nach Lieferung fällig

-Das Entgelt für Dienstleistungen ist nach Erbringung fällig

-Das Entgelt für Hardware ist bei Lieferung zu entrichten

 

Falls sich aus einem Vertrag unterschiedliche Forderungszeitpunkte ergeben, ist Planetenraum berechtigt, diese einzeln abzurechnen. Alle Beträge sind ohne Abzug fällig.

 

§7.3 Außervertragliche Leistungen

Erbringt Planetenraum im Auftrag des Kunden Leistungen, die nicht Bestandteil des Vertrags sind, so werden diese auf Stundenbasis oder Verbrauch nach unseren aktuellen Tarifbedingungen abgerechnet.

 

§7.4 Zahlungsverzug

Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt Planetenraum zur Leistungsunterbrechung oder Einstellung.

 

§7.5 Gegenansprüche

Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

 

 

§8 Zusätzliche Bedingungen

 

§8.1 Referenz

Planetenraum ist berechtigt, den Namen des Kunden als allgemeine Referenz sowie für die gelieferten Leistungen als spezielle Referenz anzugeben, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich ablehnt. 

 

§8.2 Erfüllungsort

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

 

§8.3 Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen oder Bedingungen der AGB unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Ausgestaltungslücken sind ggf. durch solche Bestimmungen zu füllen, die den übergreifenden Sinn des Vertrags am besten wiederspiegeln. Die Wirksamkeit des Vertrags wird hierdurch nicht berührt, alle übrigen Bedingungen und Bestimmungen bleiben weiterhin gültig.

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